Schenken Sie
Ihrer Bank gerne Geld?

Nein?! Dann holen Sie es sich entschlossen zurück!
Wir helfen Ihnen dabei!

Nach österreichischer OGH-Judikatur müssen ALLE Banken wie z.B. alle Bausparkassen, alle Banken, insbesondere Raiffeisen, Sparkassen, Unicredit Bank Austria, Santander, BAWAG und auch regionale Banken wie BTV, Oberbank und wie sie alle heissen, die horrenden Kreditbearbeitungsgebühren bis zu 30 Jahre rückwirkend zzgl. 4% Zinsen erstatten – auch bei vollständig getilgten d.h. Schon seit max. 30 Jahren zurückbezahlten Krediten.

Jetzt prüfen lassen!

Wir benötigen nur jene Kontouszüge, auf welchen die anfangs des Kreditverhältnisses abgezogenen Kreditbearbeitungsgebühren angeführt waren. Diese Auszüge können auch später noch nachgereicht werden.

SAMMELKLAGEN?
Enttäuschend!

Unsere Stärke liegt im Einzelkampf

Sammelverfahren wie bei Arbeiterkammer oder Verbraucherschutzvereinen führen häufig zu kompromisshaften Vergleichen mit relativ geringen Auszahlungen pro Kläger und dienen daher VerbraucherInnen, welche keine Rechtssschutzversicherung besitzen.

Hingegen erzielt unsere Kanzlei durch individuelle Klagen nachweislich höhere Ergebnisse – gestützt auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Martin Moser unter anderem in hunderten Abgas-/Diesel-Verfahren.

Ihr Weg zur Rückzahlung in drei Schritten

  1. Kostenlose Vertragsprüfung
    Vertrag und Auszüge einreichen.
  2. Außergerichtliche Forderung
    Viele Banken zahlen sofort.
  3. Gerichtliche Durchsetzung bei Bedarf
    Wir klagen für Sie ohne Kostenrisiko – benötigt wird nur eine Rechtsschutzversicherung, die bei Kreditaufnahme bereits bestanden hat. Erfolg plus Kostenübernahme durch die Bank.
  4. Kein Risiko
    Keine negativen Folgen, keine Fälligstellungungsmöglichkeit für die Bank.

Unternehmenskredite

Bei mehrstelligen Millionenkrediten für Unternehmen
vermeiden Banken gar erst Prozesse gegen unsere effiziente, österreichweit tätige Kanzlei.

Was unsere Mandanten sagen

Oswald W.
"Unkomplizierte Abwicklung durch Rechtsanwalt Martin Moser persönlich!"

Ihr Experte für
Kreditgebühren in Österreich

Portrait Martin Moser
Mag. iur. Martin J. Moser
Rechtsanwalt und Strafverteidiger

keine Klagekosten

Unsere Arbeit führt zu Ergebnissen, wodurch für unseren Mandanten keine Kosten entstehen!

keine Formalitäten

Lassen Sie uns Ihre Arbeit machen und ärgern Sie sich nicht weiter über die Kreditgebühren!

kein Kostenrisiko

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben Sie kein Kostenrisiko

Wir fordern ihr hart erarbeitetes Geld entschlossen zurück!

Warum Kreditgebühren und sonstige Gebühren unzulässig sind

Nicht vergessen: Grundsätzlich hat die Bank ihre Kosten über die Zinsen abzudecken. Die jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat daher klargestellt, dass pauschale oder prozentmäßige Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sein können, wenn sie intransparent sind oder den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank grob überschreiten. In mehreren Entscheidungen wurden Klauseln zu Bearbeitungsentgelten, Löschungsgebühren, Zwischenfinanzierungsentgelten und ähnlichen Spesen für rechtswidrig erklärt und die Banken zur Rückzahlung verpflichtet.

Häufige Fragen

Wie lange rückforderbar?

Bis 30 Jahre ab Tilgung des Kredits.

Keines – No-Win-No-Fee-Modell bei Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Ja, durch gezielte Einzelsstrategie, wie in hunderten Dieselabgasverfahren bewährt.​
Mehr zu den Dieselabgasfällen erfahren.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.