Nach österreichischer OGH-Judikatur müssen ALLE Banken wie z.B. alle Bausparkassen, alle Banken, insbesondere Raiffeisen, Sparkassen, Unicredit Bank Austria, Santander, BAWAG und auch regionale Banken wie BTV, Oberbank und wie sie alle heissen, die horrenden Kreditbearbeitungsgebühren bis zu 30 Jahre rückwirkend zzgl. 4% Zinsen erstatten – auch bei vollständig getilgten d.h. Schon seit max. 30 Jahren zurückbezahlten Krediten.
Sammelverfahren wie bei Arbeiterkammer oder Verbraucherschutzvereinen führen häufig zu kompromisshaften Vergleichen mit relativ geringen Auszahlungen pro Kläger und dienen daher VerbraucherInnen, welche keine Rechtssschutzversicherung besitzen.
Hingegen erzielt unsere Kanzlei durch individuelle Klagen nachweislich höhere Ergebnisse – gestützt auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Martin Moser unter anderem in hunderten Abgas-/Diesel-Verfahren.
Bei mehrstelligen Millionenkrediten für Unternehmen
vermeiden Banken gar erst Prozesse gegen unsere effiziente, österreichweit tätige Kanzlei.
Unsere Arbeit führt zu Ergebnissen, wodurch für unseren Mandanten keine Kosten entstehen!
Lassen Sie uns Ihre Arbeit machen und ärgern Sie sich nicht weiter über die Kreditgebühren!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, haben Sie kein Kostenrisiko
Nicht vergessen: Grundsätzlich hat die Bank ihre Kosten über die Zinsen abzudecken. Die jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat daher klargestellt, dass pauschale oder prozentmäßige Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sein können, wenn sie intransparent sind oder den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank grob überschreiten. In mehreren Entscheidungen wurden Klauseln zu Bearbeitungsentgelten, Löschungsgebühren, Zwischenfinanzierungsentgelten und ähnlichen Spesen für rechtswidrig erklärt und die Banken zur Rückzahlung verpflichtet.
Bis 30 Jahre ab Tilgung des Kredits.
Keines – No-Win-No-Fee-Modell bei Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Ja, durch gezielte Einzelsstrategie, wie in hunderten Dieselabgasverfahren bewährt.
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Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.